Honorierung der Therapie
Ich biete drei Arten der Abrechnung einer Therapie an:
Gesetzlich Versicherte
Aufrund meiner Kassenzulassung sowie meinem gesetzliche zugelassenem psychoanalytischen Therapieverfahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Therapie in vollem Umfang.
Privatpatienten
In der Regel übernimmt jede private Krankenversicherung eine Anzahl an Therapiestunden, sofern eine Psychotherapie in Ihrem Therapievertrag nicht ausgeschlossen ist. Dies sollte vor Beginn einer Therapie abgeklärt werden, um eine problemlose Abrechnung der Therapiestunden zu gewährleisten.
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Selbstzahler
Wenn Sie sich entscheiden als Selbstzahler eine Therapie zu beginnen, so können Sie ohne weitere Formalitäten mit selbiger beginnen. Die Kosten je Sitzung orientieren sich an der GOÄ. Eine 50 minütige Sitzung kostet somit 92,50 €.
Ausfallhonorar
Da Sie hier in eine Bestellpraxis kommen, bitte ich Sie pünktlich zu den vereinbarten Sitzungen zu erscheinen, um Wartezeiten zu vermeiden und Ihre Zeit bestmöglich nutzen zu können. Sollten Sie doch einmal verhindert sein, sagen Sie bitte mindestens 48 Stunden vorher ab, damit dieser Termin anderweitig vergeben werden kann und somit eine gewisse Flexibilität für jeden Patienten geboten werden kann. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder zu kurzfristigen Absagen
wird das Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt.